Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen für BlueBottle-Produkte
Version: 2026-08-12 · Geltung ab: 12. August 2026, 00:00 Uhr (Europe/Berlin)
Deutsches Original. Dies ist die rechtlich maßgebliche Fassung.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Anbieter ist die BlueBottle GmbH Rübezahlweg 8A 83052 Bruckmühl Deutschland E-Mail: contact@bluebottle.gg Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE367533868 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 291684 – nachfolgend „BlueBottle“ oder „wir“.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über LeagueBroadcast und RiftBrush. Der jeweils anwendbare produktspezifische Lizenzanhang in Abschnitt 16 („LeagueBroadcast-Lizenzanhang“) oder Abschnitt 17 („RiftBrush-Lizenzanhang“) ist Bestandteil dieser AGB. Andere BlueBottle-Produkte werden von diesen AGB nicht erfasst, sofern ihre Bestellung nicht ausdrücklich auf diese AGB verweist.
1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. eine individuell ausgehandelte Vereinbarung oder ein Enterprise-Angebot; 2. die bei der Bestellung angezeigte Leistungsbeschreibung; 3. der produktspezifische Lizenzanhang; 4. diese allgemeinen Bestimmungen.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
1.5 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Konto und Vertragsschluss
2.1 Für die Nutzung kann ein persönliches oder organisationsbezogenes Kundenkonto erforderlich sein. Die bei der Registrierung und Bestellung abgefragten Angaben müssen richtig und aktuell sein.
2.2 Nutzer müssen die für den jeweiligen Vertrag erforderliche Geschäftsfähigkeit besitzen. Minderjährige dürfen den Vertrag nur schließen, wenn er nach dem anwendbaren Recht ohne Zustimmung wirksam ist oder die erforderliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.
2.3 Die Darstellung eines Produkts oder Plans ist noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt das Angebot über die eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnete Bestellfunktion ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung oder mit der Freischaltung der bestellten Leistung zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
2.4 Vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung werden insbesondere Produkt, Plan, Abrechnungszeitraum, Gesamtpreis einschließlich Steuern, Verlängerung, Kündigung und wesentliche Nutzungsvoraussetzungen angezeigt. Der Kunde kann Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung berichtigen.
2.5 Wir stellen die Vertragsbestimmungen und die Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail, bereit. Die bei Vertragsschluss geltende Fassung kann heruntergeladen und gespeichert werden.
2.6 Zahlungen und Rechnungen können über einen im Bestellvorgang genannten Zahlungsdienstleister oder Merchant of Record, derzeit Paddle, abgewickelt werden. Die im Checkout eindeutig angegebene Vertrags- und Zahlungsstruktur ist maßgeblich. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen BlueBottle wegen des digitalen Produkts bleiben unberührt, soweit der Checkout nichts anderes rechtlich Wirksames und transparent ausweist.
3. Leistungsumfang und technische Voraussetzungen
3.1 Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei der Bestellung angezeigten Plan- und Leistungsbeschreibung. Marketingaussagen, Roadmaps, Beta-Ankündigungen und als „in Planung“, „Beta“, „Preview“ oder vergleichbar bezeichnete Funktionen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil der Bestellung sind.
3.2 LeagueBroadcast ist eine Windows-Anwendung für die Produktion von League-of-Legends-Übertragungen. RiftBrush ist eine Windows-Anwendung zum Zeichnen von Linien, Pfeilen und Zonen in der 3D-Spielwelt von League of Legends, einschließlich unterstützter Live-Spiele und eigener Replays. Einzelne Funktionen benötigen eine laufende kompatible Spielversion, eine Netzwerkverbindung, unterstützte Browser-/Streaming-Software oder zusätzliche Dienste Dritter.
3.3 Die aktuellen wesentlichen technischen Anforderungen, Kompatibilitäten und Interoperabilitäten werden vor Vertragsschluss auf https://leaguebroadcast.gg/download beziehungsweise https://riftbrush.gg/download angegeben. Der Kunde ist für kompatible Endgeräte, Betriebssysteme, Netzwerkzugang und Drittsoftware verantwortlich.
3.4 Selbstbedienungspläne enthalten keine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit, sofern diese nicht ausdrücklich in der Bestellung zugesagt wird. Vorübergehende Unterbrechungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Netzwerkstörungen oder Dienste Dritter entstehen. Gesetzliche Rechte wegen einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung bleiben unberührt.
3.5 Enterprise-Leistungen, garantierte Verfügbarkeiten, besondere Supportzeiten, dedizierte Infrastruktur und individuelle Integrationen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.6 Soweit im Bestellvorgang nichts Abweichendes angegeben ist, wird der Zugang zum bestellten Produkt unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Bestellung freigeschaltet. Bei Verbrauchern erfolgt die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur nach den gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen.
4. Aktualisierungen und Änderungen des digitalen Produkts
4.1 Wir stellen während des gesetzlich maßgeblichen Zeitraums die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit und informieren über deren Verfügbarkeit.
4.2 Der Kunde soll bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Frist installieren. Über die Folgen einer unterlassenen Installation wird informiert. Gesetzliche Mängelrechte bleiben maßgeblich.
4.3 Wir dürfen das digitale Produkt über notwendige Aktualisierungen hinaus aus triftigem Grund ändern, insbesondere um – Sicherheit und Missbrauchsschutz zu verbessern; – Änderungen von Spiel-, Betriebssystem-, Browser-, Plattform- oder API-Schnittstellen nachzuvollziehen; – rechtliche oder behördliche Anforderungen umzusetzen; – Funktionen technisch weiterzuentwickeln, zusammenzuführen oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen; oder – die Stabilität und Bedienbarkeit zu verbessern. Solche Änderungen verursachen für Verbraucher keine zusätzlichen Kosten und werden klar und verständlich mitgeteilt.
4.4 Beeinträchtigt eine Änderung den Zugriff oder die Nutzbarkeit für einen Verbraucher nicht nur unerheblich, informieren wir innerhalb angemessener Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale, Zeitpunkt und die gesetzlichen Rechte. Die Rechte des Verbrauchers, insbesondere das Recht zur unentgeltlichen Vertragsbeendigung nach § 327r BGB, bleiben unberührt.
5. Preise, Zahlung und Steuern
5.1 Es gilt der im Bestellvorgang angezeigte Gesamtpreis einschließlich der dort ausgewiesenen Steuern. Bei Abonnements werden der Preis pro Abrechnungszeitraum und, soweit gesetzlich erforderlich, die monatlichen Gesamtkosten angezeigt.
5.2 Der Preis ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die verfügbaren Zahlungsmittel werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
5.3 Schlägt eine Zahlung fehl, können wir nach angemessener Mitteilung den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen aussetzen. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
5.4 Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für einen bereits bezahlten Zeitraum. Für eine künftige Verlängerung informieren wir rechtzeitig vor dem Verlängerungstermin auf einem dauerhaften Datenträger über den neuen Preis und die Möglichkeit, vor dessen Wirksamwerden zu kündigen. Soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird die Preisänderung nur mit Zustimmung wirksam.
6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
6.1 Unentgeltliche Pläne, insbesondere LeagueBroadcast Free, laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.
6.2 Kostenpflichtige Monats- oder Jahrespläne laufen für den im Checkout genannten Abrechnungszeitraum. Sie verlängern sich um den dort angegebenen Zeitraum, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt werden. Für Verbraucher gelten vorrangig die gesetzlichen Grenzen automatischer Vertragsverlängerungen.
6.3 Eine ordentliche Kündigung kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums über die im Konto verlinkte Abonnementverwaltung erklärt werden. Soweit § 312k BGB anwendbar ist, stellen wir auf der Website eine gesetzeskonforme Kündigungsschaltfläche und eine elektronische Kündigungsbestätigung bereit.
6.4 Nach einer ordentlichen Kündigung bleiben die bezahlten Funktionen grundsätzlich bis zum Ende des bezahlten Zeitraums verfügbar. Erstattungs- und Beendigungsrechte aus Widerruf, Mängelhaftung oder zwingendem Recht bleiben unberührt.
6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
7.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden vor Vertragsschluss und auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
7.2 Während der Widerrufsfrist ist auf der Online-Benutzeroberfläche eine hervorgehoben platzierte und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion verfügbar, soweit § 356a BGB anwendbar ist. Die Funktion bestätigt den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.
7.3 Eine vorzeitige Ausführung oder ein mögliches vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach den erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen des Verbrauchers. Diese AGB ersetzen keine solche gesonderte Erklärung.
8. Nutzungsrechte
8.1 Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das Produkt im vertraglich vereinbarten Umfang und nach dem anwendbaren Produktanhang zu nutzen. Eine dort ausdrücklich erlaubte Einladung begrenzter Gäste bleibt hiervon unberührt.
8.2 Der Kunde darf nicht: – technische Zugriffsbeschränkungen oder Planprüfungen umgehen oder manipulieren; – ein Produkt außerhalb des nach dem anwendbaren Produktanhang erlaubten Umfangs als Arbeitsmittel für Produktions-, Telestrator- oder Coaching-Leistungen einsetzen; – das Produkt, ein Konto oder eine Planberechtigung vermieten, übertragen, unterlizenzieren oder weiterverkaufen, einen eigenständig nutzbaren oder White-Label-Produktzugang bereitstellen oder Dritten allgemeinen Kontozugriff geben, sofern eine individuelle Enterprise-Vereinbarung die konkrete Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt; – das Produkt zur Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter verwenden; oder – das Produkt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt, zurückentwickeln oder daraus abgeleitete proprietäre Produkte herstellen.
8.3 Rechte an Open-Source-Komponenten und separat veröffentlichten Bibliotheken richten sich ausschließlich nach deren jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Diese AGB schränken solche Rechte nicht ein. Marken, nicht offen lizenzierte Bestandteile, gehostete Dienste und Kundenkonten bleiben hiervon getrennt.
8.4 Der Kunde ist für die erforderlichen Rechte an von ihm eingebrachten Logos, Bildern, Schriften, Musik, Videos, Spieldaten und sonstigen Inhalten sowie für die rechtliche Zulässigkeit seiner Übertragung verantwortlich.
8.5 LeagueBroadcast und RiftBrush werden nicht von Riot Games angeboten oder unterstützt. Rechte Dritter, insbesondere an League of Legends, bleiben unberührt.
8.6 Der Kunde behält seine Rechte an eingebrachten Logos, Team- und Spielerdaten, Stilassets, Matchdaten, Zeichnungen und sonstigen von ihm hochgeladenen oder bereitgestellten Inhalten („Kundeninhalte“). Der Kunde räumt BlueBottle für die Vertragslaufzeit ein einfaches, weltweites und auf das Erforderliche beschränktes Recht ein, Kundeninhalte zu hosten, zu kopieren, zu übertragen, zu sichern und sonst zu verarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung, Absicherung und Unterstützung der vereinbarten Leistung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Ohne gesonderte Einwilligung nutzen wir Kundeninhalte weder für Werbung noch für Modelltraining.
8.7 Im Verhältnis zwischen BlueBottle und dem Kunden darf der Kunde aus seinen Kundeninhalten erzeugte Broadcast-Grafiken, Zeichnungen, Exporte und sonstige Ausgaben für seine nach dem anwendbaren Produktanhang erlaubte Nutzung verwenden. Rechte an der LeagueBroadcast- oder RiftBrush-Software, Standardvorlagen, BlueBottle-Kennzeichen oder in der Ausgabe enthaltenem Drittmaterial werden hierdurch nicht übertragen.
9. Zugangsdaten und Sicherheit
9.1 Zugangsdaten dürfen nur den für das Konto berechtigten Personen zugänglich gemacht werden und sind angemessen gegen Missbrauch zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
9.2 Organisationskonten dürfen nur von berechtigten Nutzern des Kontoinhabers und im vereinbarten Planumfang genutzt werden. Ein Auftraggeber einer nach dem anwendbaren Produktanhang erlaubten Kundenproduktion wird nicht allein dadurch zum berechtigten Kontonutzer, dass er die Leistung oder Ausgabe erhält. Einladungen an Gäste erfolgen nur über die dafür vorgesehenen, zeitlich und funktional begrenzten Einladungsfunktionen.
9.3 Der Kunde darf den Betrieb, die Sicherheit oder Verfügbarkeit unserer Systeme und anderer Nutzer nicht beeinträchtigen.
10. Planprüfung, Sperrung und Abhilfe
10.1 Die Planeinordnung richtet sich nach dem anwendbaren Produktanhang. Funktionsrechte und vertragliche Nutzungsrechte sind getrennte Prüfungen: Das Vorhandensein einer Funktion erweitert nicht automatisch den erlaubten Nutzungsumfang.
10.2 Bei nachvollziehbaren Anhaltspunkten für eine falsche Planeinordnung dürfen wir die für die Klärung erforderlichen Angaben zur konkreten Produktion verlangen. Eine routinemäßige Überwachung von Streams, Rechnungen, Sponsorlisten oder Community-Konten findet zu diesem Zweck nicht statt.
10.3 Bei einem gewöhnlichen Planverstoß informieren wir den Kunden und geben eine angemessene Frist zur Abhilfe oder zum Wechsel des Plans. Soweit vernünftigerweise möglich, wird eine bereits laufende Live-Produktion nicht allein wegen einer erstmaligen gewöhnlichen Planfrage unterbrochen.
10.4 Eine sofortige Sperrung bleibt bei erheblicher Sicherheitsgefährdung, Betrug, vorsätzlicher Umgehung, rechtswidriger Nutzung, Gefährdung Dritter oder einer sonstigen Unzumutbarkeit zulässig. Umfang und Dauer der Maßnahme werden auf das Erforderliche beschränkt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Mängelrechte
11.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere §§ 327 ff. BGB. Diese umfassen die vertragsgemäße Bereitstellung, Aktualisierungen, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz.
11.2 Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in einer individuell ausgehandelten Enterprise-Vereinbarung nichts Abweichendes wirksam geregelt ist.
11.3 Beta- oder Preview-Funktionen können unvollständig sein. Soweit sie unentgeltlich und eindeutig außerhalb des geschuldeten Leistungsumfangs bereitgestellt werden, besteht kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung. Zwingende Haftungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
12. Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aus übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
12.4 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften über digitale Produkte und Datenschutz, bleibt unberührt.
13. Datenschutz
13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung unter https://bluebottle.gg/privacy.
13.2 Soweit bei einer gehosteten oder Enterprise-Leistung eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
14. Änderungen dieser AGB
14.1 Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft aus sachlichem Grund ändern, insbesondere aufgrund geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder Änderungen unserer Leistungen und Geschäftsmodelle. Änderungen begründen keine rückwirkenden Entgelte.
14.2 Über wesentliche Änderungen informieren wir betroffene Kunden vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Änderungen, die ausschließlich unentgeltliche Nutzung betreffen, veröffentlichen wir mit der jeweils aktuellen Fassung dieser AGB; eine individuelle Mitteilung oder Bestätigung im Produkt ist insoweit nicht vorgesehen, soweit das Gesetz sie nicht verlangt.
14.3 Änderungen gelten für bestehende Verträge nur, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Soweit eine Änderung nicht ohne Vereinbarung wirksam werden kann, gelten die bisherigen Bedingungen fort, bis der Vertrag wirksam geändert oder beendet wird. Schweigen oder bloße weitere Nutzung behandeln wir nicht als Zustimmung. Bereits bezahlte Zeiträume und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.3 Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Nach Entstehen einer nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit erfolgt die gesetzlich erforderliche Information in Textform.
15.4 Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt und wird nicht verlinkt.
16. LeagueBroadcast-Lizenzanhang
Version: 2026-08-12 Geltung ab: 12. August 2026, 00:00 Uhr (Europe/Berlin)
16.1 Definitionen
Für diesen Anhang gelten folgende Begriffe:
Produktion: Eine einzelne Übertragung oder zusammengehörige Veranstaltungsreihe, bei der LeagueBroadcast-Ausgaben vorbereitet, gesteuert oder ausgespielt werden.
Produktionsleistungen: Das Einrichten, Konfigurieren, Gestalten, Bedienen, Automatisieren oder Steuern von LeagueBroadcast selbst oder wesentlichen live erzeugten LeagueBroadcast-Ausgaben für eine Produktion, sofern diese Tätigkeit vereinbarter, erwarteter oder wesentlicher Bestandteil der Aufgabe einer Person ist. Moderation, Kommentar, Kameraarbeit ohne Steuerung von LeagueBroadcast, allgemeine Stream-Assistenz, Community-Management, Social Media und die nachträgliche Bearbeitung einer bereits erzeugten Aufnahme gelten nicht allein deshalb als Produktionsleistungen, weil sie dieselbe Produktion unterstützen.
Organisator-Produktion: Eine Produktion einer Person oder Organisation, die die Veranstaltung tatsächlich selbst veranstaltet oder mitveranstaltet und wesentliche Verantwortung insbesondere für Format oder Regeln, Teilnehmende, Zeitplanung, Veranstaltungsort oder Plattform, Budget oder organisatorisches Risiko trägt. Die bloße Erbringung der Broadcast-Leistung, Logoplatzierung oder werbliche Nennung genügt nicht.
Vergütete Kundenproduktion: Eine Produktion, bei der Produktionsleistungen für eine andere Person oder Organisation gegen Produktionsvergütung erbracht werden.
Produktionsvergütung: Geld oder ein anderer wirtschaftlicher Vorteil, der unmittelbar oder mittelbar als Gegenleistung für Produktionsleistungen versprochen wird. Eine gesonderte Rechnungsposition ist nicht erforderlich; es genügt, dass die Produktionsleistungen in einem weitergehenden Event-, Broadcast-, Retainer- oder Dienstleistungshonorar enthalten sind. Zur Produktionsvergütung gehören insbesondere Honorar, Projektpreis, Tagessatz, Umsatzbeteiligung, Geschenkkarte, Tauschleistung, überlassenes Equipment oder die Erstattung von LeagueBroadcast-Kosten. Nicht erfasst sind sonstige nachgewiesene angemessene Auslagen und übliche geringwertige Verpflegung oder Gastfreundschaft.
Veranstaltungsbezogene kommerzielle Unterstützung: Geld oder ein anderer wirtschaftlicher Vorteil, das bzw. der für eine konkret bezeichnete Produktion, Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe empfangen, versprochen, eingeworben oder kommerziell vereinbart wird. Dazu gehören insbesondere Event- oder Broadcast-Sponsoring, Namensrechte, individuelle Sponsorenplatzierungen oder Auswertungen oder Nachweise, bezahlter Zugang, Tickets oder Teilnahmegebühren, veranstaltungsbezogene Werbung, Merchandise-Verkauf, Affiliate- oder Produktaktionen, Spenden- oder Fundraising-Kampagnen, Fördermittel oder Sachleistungen gegen Sichtbarkeit oder eine andere veranstaltungsbezogene Gegenleistung.
Allgemeine Kanalmonetarisierung: Dauerhaft eingerichtete Plattformmonetarisierung, die unabhängig von einer bestimmten Produktion gilt, insbesondere übliche Plattformwerbung, kanalweite Abonnements oder Mitgliedschaften, Bits, allgemeine Kanalspenden und monetarisierte Aufzeichnungen. Dass die Plattform Erlöse technisch einem einzelnen Stream zuordnet, macht sie allein nicht zur veranstaltungsbezogenen kommerziellen Unterstützung. Übliche kanalweite Hinweise, die unabhängig von der Produktion verwendet werden, bleiben allgemeine Kanalmonetarisierung. Eine für die Produktion eingerichtete Sponsoring-, Verkaufs-, Affiliate-, Zugangs- oder Fundraising-Kampagne oder entsprechende Handlungsaufforderung ist dagegen veranstaltungsbezogene kommerzielle Unterstützung.
Allgemeine Organisationsunterstützung: Sponsoring, Mitgliedsbeiträge, nicht zweckgebundene Spenden, Fördermittel oder sonstige Unterstützung für die Organisation als Ganzes und nicht für eine konkret bezeichnete Produktion. Übliche organisationsweite Sponsorenkennzeichen dürfen als Teil der Organisationsidentität, Trikots oder des regulären Kanaldesigns erscheinen, auch aufgrund einer dauerhaft organisationsweiten Darstellungspflicht, sofern für die Produktion keine zusätzliche Platzierung, Aktivierung, Auswertung oder andere Gegenleistung vereinbart wurde. Die Verwendung allgemeiner Organisationsmittel für eine eigene Produktion macht diese Unterstützung allein nicht veranstaltungsbezogen.
Steuerndes Konto: Das Konto, dessen Berechtigungen die maßgeblichen LeagueBroadcast-Ausgaben, Automatisierungen oder gehosteten Produktionsfunktionen steuern.
Eingeladener Gast: Eine über eine vorgesehene Gastfunktion eingeladene Person mit zeitlich und funktional begrenzten Rechten für eine bestimmte Produktion.
Community-Freigabe: Eine von BlueBottle in Textform erteilte, befristete Ausnahme oder Funktionsfreigabe für eine konkret bezeichnete gemeinnützige, studentische oder gemeinschaftsgetragene Produktion.
16.2 Free
16.2.1 Free ist für Lernen, Testen, persönliche Projekte und Organisator-Produktionen bestimmt, welche die Voraussetzungen dieses Abschnitts erfüllen.
16.2.2 Free reicht nur aus, wenn – die Produktion keine veranstaltungsbezogene kommerzielle Unterstützung erhält; – niemand für Produktionsleistungen eine Produktionsvergütung erhält oder ihm zugesagt wird; und – keine Produktionsleistungen Teil einer vergüteten Kundenproduktion sind.
16.2.3 Free wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass – die Produktion auf einem Kanal mit allgemeiner Kanalmonetarisierung ausgestrahlt wird; – der Veranstalter allgemeine Organisationsunterstützung erhält und seine üblichen organisationsweiten Sponsorenkennzeichen in der Produktion erscheinen; oder – Mitwirkende, Beschäftigte, Auftragnehmer oder sonstige Beteiligte ausschließlich für Tätigkeiten vergütet werden, die keine Produktionsleistungen sind.
16.2.4 Sonstige angemessene nachgewiesene Auslagen und übliche geringwertige Verpflegung oder Gastfreundschaft gelten nicht als Produktionsvergütung. Als Produktionsvergütung gilt jedoch eine einem Bediener oder Dienstleister im Zusammenhang mit Produktionsleistungen zugesagte Erstattung von LeagueBroadcast-Kosten. Kauft oder bezahlt der Veranstalter sein eigenes Konto oder Abonnement für seine Organisator-Produktion, entsteht dadurch keine Produktionsvergütung.
16.3 Basic
16.3.1 Basic ist für Organisator-Produktionen des Kontoinhabers bestimmt. Dazu gehören ausdrücklich: – kleine und mittlere Turnierveranstalter; – Hochschulen, Universitäten, Studierendenvertretungen und studentische Ligen; – Schulen, Vereine, Clubs, Teams und Community-Ligen; und – Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen, die ihre eigene Veranstaltung tatsächlich organisieren.
16.3.2 Eine Organisator-Produktion darf veranstaltungsbezogene kommerzielle Unterstützung erhalten, insbesondere Sponsoring, Werbung, Ticket- oder Teilnahmegebühren, Spenden, Fundraising, Fördermittel, Sachleistungen, Preisgeldfinanzierung oder sonstige Veranstaltungseinnahmen. Diese Unterstützung erfordert allein noch kein Pro.
16.3.3 Eigene Beschäftigte, Organmitglieder, Mitglieder oder Studierende des Veranstalters dürfen Gehalt, Lohn, ein Veranstaltungshonorar oder einen anderen wirtschaftlichen Vorteil für Produktionsleistungen an der Organisator-Produktion dieser Organisation erhalten. Dadurch ist mindestens Basic erforderlich; Pro wird allein hierdurch nicht erforderlich.
16.3.4 Die Vergütung von Spielern, Moderatoren, Kommentatoren, Schiedsrichtern oder sonstigen Veranstaltungsteilnehmern ist im Rahmen einer Organisator-Produktion zulässig. Diese Vergütung gilt nicht als Produktionsvergütung, sofern die vergütete Aufgabe keine Produktionsleistungen umfasst. Umfasst die vergütete Aufgabe Produktionsleistungen für eine andere Person oder Organisation, gelten Abschnitte 16.3.5 und 16.4.
16.3.5 Basic erlaubt keine vergütete Kundenproduktion durch externe Freelancer, Auftragnehmer, Agenturen, Veranstaltungsstätten oder sonstige Produktionsdienstleister. Wird ein externer Anbieter im Rahmen eines Auftrags vergütet, der Produktionsleistungen umfasst, muss das steuernde Konto mindestens Pro haben. Das gilt auch, wenn das Honorar ein weitergehendes Broadcast-Paket bezeichnet und LeagueBroadcast nicht gesondert nennt.
16.4 Pro
16.4.1 Pro ist die Mindeststufe für jede vergütete Kundenproduktion. Das gilt insbesondere für Freelancer, Auftragnehmer, Agenturen, externe Produktionsteams und Veranstaltungsstätten, die Produktionsleistungen gegen Produktionsvergütung erbringen.
16.4.2 Maßgeblich ist die konkrete Produktionsbeziehung, nicht die Bezeichnung als „Partner“, „Sponsor“, „Volunteer“, „Co-Host“ oder ähnlich. Eine echte Mitveranstaltung bleibt eine Organisator-Produktion, wenn jede beteiligte Organisation wesentliche Veranstalterverantwortung trägt und kein externer Anbieter für Produktionsleistungen vergütet wird.
16.4.3 Bei einer vergüteten Kundenproduktion muss das steuernde Konto mindestens Pro haben. Es ist unerheblich, ob der Veranstalter oder der Produktionsdienstleister das Abonnement bezahlt.
16.4.4 Die Vergütung von Moderatoren, Kommentatoren, Editoren, Kamerapersonal, Stream-Assistenzen oder sonstigen Mitwirkenden löst allein kein Pro aus, sofern ihre vergütete Aufgabe keine Produktionsleistungen umfasst.
16.4.5 Vorbehaltlich der veröffentlichten Nutzer-, Geräte- und Gleichzeitigkeitgrenzen darf ein Pro-Kontoinhaber ein aktives Pro-Abonnement als eigenes Arbeitsmittel nacheinander für vergütete Kundenproduktionen verschiedener Auftraggeber einsetzen. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Leistung und Ausgabe, aber kein Nutzungsrecht am Konto, Abonnement oder Produkt. Pro erlaubt keine Weitergabe von Zugangsdaten, Vermietung, Übertragung oder Unterlizenzierung von Konten oder Berechtigungen, keinen Weiterverkauf eigenständig nutzbarer Zugänge, keine White-Label-Überlassung und keine parallele Nutzung nicht zusammenhängender vergüteter Kundenproduktionen für verschiedene Auftraggeber. Abschnitt 16.5 regelt jede vereinbarte parallele Nutzung.
16.4.6 Pro kann zusätzlich die im Bestellvorgang aufgeführten Funktionen für Zusammenarbeit, Remote-Rollen, gehostete Arbeitsbereiche, Automatisierung, Schnittstellen und professionelle Grafiken enthalten. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung.
16.5 Enterprise
16.5.1 Eine individuelle Enterprise-Bestellung oder gesonderte Vereinbarung, welche die jeweilige Nutzung ausdrücklich erlaubt, ist erforderlich für – nicht zusammenhängende gleichzeitige vergütete Kundenproduktionen für verschiedene Kunden oder zentral verwaltete Organisationsnutzung oberhalb veröffentlichter Selbstbedienungsgrenzen; – dedizierte oder private Infrastruktur, besondere Datenstandorte oder On-Premises; – SSO, zentrale Rollenverwaltung, Audit-Anforderungen oder Beschaffungsanforderungen; – vertraglich garantierte Verfügbarkeit, Event-Support oder besondere Reaktionszeiten; oder – individuell entwickelte Integrationen und sonstige ausdrücklich angebotene Sonderleistungen.
16.5.2 Weiterverkauf, Unterlizenzierung sowie OEM-, White-Label- oder Plattformbetrieb sind nur aufgrund einer individuellen Enterprise-Vereinbarung zulässig, die das konkrete Recht ausdrücklich einräumt. Das bloße Abonnieren eines Standard-Enterprise-Pakets räumt dieses Recht nicht ein.
16.5.3 Soweit das Angebot nichts Abweichendes bestimmt, umfasst das reguläre LeagueBroadcast-Enterprise-Paket den Pro-Funktionsumfang, vollständigen Zugriff auf den Scene Editor sowie Models und Decals. Grenzen, Organisationsfunktionen, Hosting, Support und weitere Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. RiftBrush/Telestrator, Coaching, Strokes und deren Cloud-Funktionen sind eigenständige Produkte oder Zusatzleistungen und nur bei ausdrücklicher Nennung umfasst. Bestehende individuelle Berechtigungen richten sich weiter nach ihrer jeweiligen Vereinbarung.
16.6 Gäste, Geräte und Kontoweitergabe
16.6.1 Soweit Angebot und Produktoberfläche eine Gastrolle bereitstellen, benötigt ein eingeladener Gast kein eigenes Pro-Abonnement, solange er nur die angezeigte begrenzte Rolle für die bezeichnete Produktion nutzt. Solange keine produktionsbezogene Rolle als verfügbar angezeigt wird, benötigt jeder Nutzer einen berechtigten Zugang; Kontozugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.
16.6.2 Kontozugangsdaten dürfen nicht an Gäste oder unabhängige Organisationen weitergegeben werden. Das steuernde Konto muss Gastzugriffe bei Ende der Produktion widerrufen; aus der aktuellen Leistungsbeschreibung ergibt sich, ob dies automatisch geschieht.
16.6.3 Haupt- und Ersatzrechner dürfen im Rahmen derselben Produktion verwendet werden, soweit die Leistungsbeschreibung keine engere Grenze nennt. Ein Konto darf nicht zur gleichzeitigen Steuerung voneinander unabhängiger Produktionen verschiedener Organisationen verwendet werden, sofern eine individuelle Vereinbarung nach Abschnitt 16.5 diese Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt.
16.7 Community- und Bildungsfreigaben
16.7.1 Hochschulen, studentische Ligen, Vereine und kleinere Veranstalter dürfen Free für eigene Produktionen nutzen, wenn Abschnitt 16.2 erfüllt ist. Allgemeine Kanalmonetarisierung, allgemeine Organisationsunterstützung oder beides schließen Free nicht aus. Basic ist der reguläre Plan, wenn die eigene Veranstaltung veranstaltungsbezogene kommerzielle Unterstützung erhält oder eigene Beschäftigte, Organmitglieder, Mitglieder oder Studierende für Produktionsleistungen eine Produktionsvergütung erhalten.
16.7.2 Bei echter finanzieller Härte kann BlueBottle nach Einzelfallprüfung eine befristete Community-Freigabe erteilen. Eine Freigabe muss Planumfang, Produktion und Ablaufdatum in Textform benennen. Sie begründet keinen Anspruch auf weitere Freigaben.
16.7.3 Eine Community-Freigabe darf auch eine vergütete Kundenproduktion abdecken, wenn dies ausdrücklich als Pro-Freigabe bezeichnet ist. Eine Basic-Freigabe erweitert die Nutzungsrechte nicht automatisch auf vergütete Kundenproduktionen.
16.8 Information für Bestandskunden
16.8.1 Basic-Kunden, deren Vertrag am 12. August 2026 bereits besteht, erhalten eine E-Mail mit dem Hinweis, dass diese AGB aktualisiert wurden, und einem Link zur aktuellen Fassung.
16.8.2 Free-Nutzer erhalten keine individuelle Mitteilung. Für sie wird die aktuelle Fassung dieser AGB veröffentlicht.
16.8.3 Die Information ist rein informatorisch; eine Bestätigung oder Antwort ist nicht erforderlich. Schweigen oder bloße weitere Nutzung behandeln wir nicht als Zustimmung. Eine rückwirkende Vergütung für eine nach den zuvor veröffentlichten Bedingungen zulässige Nutzung wird nicht verlangt. Abschnitt 14.3 bleibt unberührt.
16.9 Auslegung und Support
16.9.1 Im Zweifel kann der Kunde vor einer Produktion eine Einordnung über contact@bluebottle.gg anfragen. Wir beurteilen den tatsächlichen Sachverhalt nach den vorstehenden Kriterien und nicht nach Größe, Bekanntheit oder vermuteter Zahlungsfähigkeit.
16.9.2 Erfüllt dieselbe Produktion die Voraussetzungen mehrerer Mindestpläne, gilt der höchste anwendbare Plan. Rechnungsbezeichnung, Tätigkeitsbezeichnung, Sponsorbezeichnung, Zahler des Kontos oder Höhe des wirtschaftlichen Vorteils setzen die vorstehenden Kriterien nicht außer Kraft.
16.9.3 Veröffentlichte Beispiele erläutern diese Kriterien, erweitern oder beschränken den Lizenzumfang aber nicht selbstständig.
16.9.4 Feature-Berechtigungen, Lizenzumfang und Community-Freigaben werden getrennt verwaltet. Eine technische Freischaltung allein ist keine weitergehende Lizenzzusage.
17. RiftBrush-Lizenzanhang
Version: 2026-08-12 Geltung ab: 12. August 2026, 00:00 Uhr (Europe/Berlin)
17.1 Produkt und Planumfang
17.1.1 RiftBrush ist ein In-World-Telestrator für League of Legends. Er zeichnet Linien, Pfeile und Zonen in die 3D-Spielwelt, verankert sie im Weltkoordinatensystem und kann nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in unterstützten Live-Spielen und eigenen Replays eingesetzt werden.
17.1.2 Der persönliche Monats- oder Jahresplan umfasst die bei der Bestellung ausgewiesenen RiftBrush-Funktionen, laufende Aktualisierungen und die Wartung, die zur Unterstützung kompatibler League-of-Legends-Versionen erforderlich ist. Ein bestimmter unveränderter Funktionsumfang oder die Kompatibilität mit jeder künftigen Spielversion wird vorbehaltlich der gesetzlichen Aktualisierungs- und Mängelrechte nicht zugesagt.
17.1.3 Echtzeit-Synchronisierung zwischen mehreren Geräten, zentral verwaltete Organisationen, besondere Cloud-Funktionen, Support- oder Verfügbarkeitszusagen und weitere im Angebot bezeichnete Leistungen sind nur Bestandteil eines Enterprise-&-Cloud-Plans oder einer individuellen Vereinbarung, wenn die Bestellung sie ausdrücklich nennt.
17.2 Persönlicher Plan
17.2.1 Der persönliche Plan gewährt einer einzelnen natürlichen Person ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Er darf von Einzelpersonen einschließlich monetarisierter Streamer, Creator und selbständig arbeitender Einzel-Coaches genutzt werden, solange RiftBrush nicht im Rahmen einer nach Abschnitt 17.3 erfassten Organisations- oder Kundenproduktion eingesetzt wird.
17.2.2 Schulen, Hochschulen, Universitäten sowie studentische oder Hochschulligen dürfen den persönlichen Plan auch als Organisation für eigene Bildungs- und Lehrzwecke einsetzen. Individuelle Beschaffungs-, Nutzer-, Geräte- und Gleichzeitigkeitgrenzen bleiben unberührt.
17.2.3 Der persönliche Plan erlaubt weder die Weitergabe von Zugangsdaten noch Vermietung, Übertragung, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, White-Label-Überlassung oder die Bereitstellung eines eigenständig nutzbaren RiftBrush-Zugangs an Dritte.
17.3 Enterprise & Cloud
17.3.1 Eine Enterprise-&-Cloud-Vereinbarung ist erforderlich, wenn RiftBrush durch oder im Auftrag eines Unternehmens oder professionellen Teams, für offizielle Turnier- oder Ligaübertragungen außerhalb eines Bildungszwecks oder als Arbeitsmittel einer Agentur, eines Veranstaltungsorts oder eines sonstigen Produktionsdienstleisters eingesetzt wird.
17.3.2 Eine individuelle Enterprise-Vereinbarung ist außerdem erforderlich für zentral verwaltete Mehrbenutzer- oder Organisationsnutzung, Echtzeit-Synchronisierung oder sonstige Cloud-Funktionen oberhalb des veröffentlichten Selbstbedienungsumfangs, dedizierte Infrastruktur, garantierte Verfügbarkeit oder Reaktionszeiten, besondere Datenstandorte, SSO, individuelle Integrationen sowie jede Form von Weiterverkauf, Unterlizenzierung, OEM-, Plattform- oder White-Label-Betrieb.
17.3.3 Der konkrete Nutzer-, Geräte-, Gleichzeitigkeit-, Cloud-, Support- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein persönlicher Plan oder eine technische Freischaltung begründet keine Enterprise-Rechte.
17.4 Testphase, Abrechnung und Bestandskunden
17.4.1 Soweit im Checkout angeboten, beginnt ein neuer persönlicher Monats- oder Jahresplan mit einer siebentägigen kostenlosen Testphase. Wird nicht vor deren Ende gekündigt, wird der im Checkout angezeigte Gesamtpreis fällig und das Abonnement verlängert sich nach Abschnitt 6. Maßgeblich sind stets der im Checkout für den Standort des Kunden angezeigte Preis, die Währung, Steuern und der Abrechnungszeitraum.
17.4.2 Bestehende RiftBrush-Kunden erhalten die nach dem Gesetz erforderlichen Informationen über diese AGB und den anwendbaren Lizenzanhang auf einem dauerhaften Datenträger. Schweigen oder bloße weitere Nutzung behandeln wir nicht als Zustimmung; Abschnitt 14.3 bleibt unberührt.